Batterierücknahme

Informationspflicht bezüglich des Batteriegesetzes

Als Vertreiber von Batteriezellen, möchten wir Sie hiermit über das Batteriegesetz informieren:

Das Batteriegesetz (www.batteriegesetz.de) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.

Darin ist folgendes festgehalten:

1. Als Endkunde sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet Altbatterien an Sammelstellen zurückzugeben.

2. Sie können gebrauchte Batterien und Akkumulatoren bei uns oder bei einem Händler in Ihrer Nähe zurückgeben.

3. Alternativ können Sie die Batterien auch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (z.B. Wertstoffhof) zurückgeben. 

4. Die Rückgabe ist in jedem Fall kostenlos. 

5. Batterien dürfen nicht im Restmüll/Hausmüll oder in der Umwelt entsorgt werden (siehe Abbildung).

Symbol: Batterien oder Akkumulatoren dürfen nicht im Restmüll/Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen dem Rückgabesystem zugeführt werden!

Weiterführende Batteriekennzeichnung:

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber